Aus gegebenem Anlass Vor demHintergrund einer drohenden Energiekrise wegen des Kriegs in der Ukraine steht unser Medium Out of Home derzeit einer besonderen Verantwortung gegenüber. Die am 1. September 2022 in Kraft getretene Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen („Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV“) regelt unter anderem die Beleuchtung des gesamten öffentlichen Raums mit dem Ziel, den Energieverbrauch überall dort zu senken, wo es ohne negative Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit möglich scheint. Dazu gehört auch eine Abschaltung von beleuchteten OOH-Werbeanlagen zwischen 22 Uhr abends und 16 Uhr am Folgetag. Seit Jahren arbeiten wir durch Einsatz moderner Technologien – durch Nachtabschaltung, tagsüber durch Dimmen – und durch hohe Investitionen in neue, besonders Ressourcen-schonende Hardware bereits daran, den Stromverbrauch unserer Medien auf ein Minimum zu reduzieren. Daher ist Out of Home bereits heute eine der energieeffizientesten Mediengattungen. Insofern gibt es sicherlich wesentlich größere Einsparpotenziale in anderen Bereichen als die nun verordneten Maßnahmen in bezug auf OOH-Anlagen. Der Bundesregierung geht es aber vor allem auch um „eine Signal- und Vorbildwirkung“, die „Bürgerinnen und Bürger zu Einsparungen motivieren“ soll, wie es in der Verordnung ausdrücklich heißt. Als integraler Bestandteil des öffentlichen Raums ist Out of Home für die gesamte Bevölkerung das sichtbarste aller Medien. Wir verstehen daher, dass der Blick der Öffentlichkeit, der Medien und der Politik gerade in einer kritischen Situation wie der jetzigen zuerst auf die OOH-Anlagen fällt. Der Fachverband Aussenwerbung sieht sich und die Out of Home-Branche in der Pflicht. Wir werden unseren Beitrag zur Bewältigung der absehbaren Energiekrise – und darüber hinaus für den Umbau unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität – leisten. Daher unterstützen die Anbieter alle sinnvollen Energiesparmaßnahmen und werden sich bemühen, die von der Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Die entsprechende Ausstattung von vielen tausend Standorten wird allerdings deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als die extrem kurzfristig beschlossene Verordnung vorsieht. Auf diesen Umstand haben wir die zuständigen Regierungsstellen ebenso hingewiesen wie auf die Problematik, die sich für die Branche und vor allem für ihre Kunden durch die überraschend lange Dauer der Abschaltzeiten ergibt, die erst nachträglich derart erweitert wurde. Bis zur finalen Entscheidung war stets der Zeitraum von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens im Gespräch, für den wir im Sinne unserer Mitverantwortung für den öffentlichen Raum in der Anhörung unsere Bereitschaft signalisiert haben. Verantwortung tragen wir aber ebenso gegenüber den Kommunikationszielen unserer Kunden, weshalb wir mit der Bundesregierung wegen notwendiger Anpassungen der Verordnung seit deren Bekanntwerden im Gespräch sind. Dies betrifft insbesondere die Abschaltzeiten, die weit über eine „Nachtabschaltung“ hinausgehen. Wir hoffen, dass uns unsere Kunden in diesen Ausnahmezeiten unterstützen und bereit sind, unsere Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit mit uns zu teilen. Wenn sich die mit der Regelung verbundenen Hoffnungen auf Energieeinsparungen erfüllen sollen, kann dies nur gemeinsam gelingen. Eine Umlenkung der für OOH geplanten Budgets auf andere Medien würde dagegen den Energiebedarf dieser Werbung im Vergleich zu OOH erhöhen. OOH!– In Kürze 5 Thomas Ruhfus Präsident Fachverband Aussenwerbung e. V.
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